Die sich kontinuierlich verschärfende wirtschaftliche Lage in den Praxen (durch Ausgabensteigerungen für Personal, Geräte, IT u. v. m.) macht sich spürbar bemerkbar bei bisher fehlendem Inflationsausgleich ( ca. -12 %) infolge der Verweigerungshaltung der GKV/Gesundheitsministerium auf Bundesebene.
Zusätzlich ist durch „Anpassung der gesetzlichen Vorgaben“ auch beim Vergleich der Zahlen des vierten Quartals des Jahres 2022 mit denen des Jahres 2021 erneut ein Honorarrückgang GKV von -9,3% über alle Fachgruppen festzustellen!
Diese Zahlen spiegeln immer noch nicht die vom Gesetzgeber für gesetzlich Versicherte beschlossene Abschaffung der TSVG-Neupatient*innenregelung und die Einschränkungen der offenen Sprechstunde ab 2023 wider, so dass insbesondere das fachärztliche Honorar voraussichtlich um bis zu -15% weiter sinken wird.
Also -12%, -9,3% und bis -15% : wahrscheinlich -36 % für 2023 weniger Honorar bei Abrechnung von gesetzlich Versicherten über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Gerne hierzu auch : Praxis in Not - Faktencheck
Daher ist zum wirtschaftlichen Erhalt meiner HNO-Praxis nötig:
1. Reduktion der Leistungen zur Abrechnung über eGK,
(elektronische Gesundheitskarte)
nur noch Mindestsprechstundenzeiten für Leistungen auf eGK,
zukünftig bis auf Notfälle, dringlich Termine und Kinder bis 10 Jahre
KEINE Neupatienten mehr wenn Abrechnung über eGK/EBM
2. Ausweitung der Leistungen/Sprechzeiten für
gesetzlich Versicherte mit Wahl Kostenerstattung,
Selbstzahler, Privatversicherte.
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