Aufgrund der besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit hat Dr. Simon Glaser die Genehmigung eine Zweitmeinung zum Eingriff Tonsillotomie/Tonsillektomie abzugeben erhalten.
Ärztinnen und Ärzte können bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungsleistungen abrechnen zu dürfen. Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen.
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